Zu den wichtigsten Förderinstrumenten zählen der Bildungsgutschein (Bundesagentur) und die Bildungsprämie (BMBF).
Im Folgenden sollen Sie einen Überblick über die aktuell gültigen Förderinstrumente, Ziele, Zielgruppen und Förderhöhen sowie sonstigen Voraussetzungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung erhalten.
Nähere Informationen zu den einzelnen Förderinstrumenten finden Sie unter Nützliche Links bzw. erhalten Sie von unserem EBC*L Repräsentanten für Baden-Württemberg, Herrn Frank Dages (bitte verlinken zu contact.htm), der Ihnen als Mitbegründer des Qualitätszirkels für Weiterbildung „QZWB“, gerne beratend zur Verfügung steht.
Das wichtigste in Kürze:
I. Förderungen für Erwerbstätige – Wegebau I und Bildungsprämie
1. Wegebau I
- Ziel: Förderung von qualifizierten Personen (mind. 45 Jahre) und „gering qualifizierten“, beschäftigten älteren Arbeitnehmern in Unternehmen
- Förderinstrument: Bildungsgutschein
- Förderhöhe: 100 % Förderung des Zertifizierungspreises (zuzgl. Fahrkosten, Übernachtung, Kinderbetreuung für gering qualifizierte Personen)
- Voraussetzung: AZWV-zertifizierte Maßnahme und Träger (ausführliche Informationen über zugelassene Maßnahmen enthält die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur)
- Beratung und Ausstellung des Bildungsgutscheins über örtliche Agentur
- Antragstellung durch Arbeitgeber
Geringqualifiziert bedeutet entweder ungelernt oder seit mindestens 4 Jahren nicht mehr im ursprünglich erlernten Beruf tätig zu sein!
2. Bildungsprämie oder Bildungsscheck
- Ziel: Förderung von Erwerbstätigen und Selbstständigen, Müttern und Vätern in Elternzeit, Berufsrückkehrende und mithelfende Familienangehörige mit niedrigen und mittleren Einkommen
- Förderinstrument: Prämiengutschein
- Förderhöhe: 50 % der Weiterbildungskosten, max. 500 Euro
- Voraussetzung: Beratungsgespräch, Erwerbstätigkeit und bestimmte Einkommensgrenze
- Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird. Den Gutschein in Höhe von max. 500 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss als Eigenanteil geleistet werden
- Beratung, Ausstellung über Beratungsstellen
- Antragstellung durch Arbeitgeber
II. Förderungen während Kurzarbeit (KUG) - Wegebau II
- Ziel: Förderung qualifizierter und gering qualifizierter Kurzarbeiter- bzw. Saisonkurzarbeitergeldbezieher, die an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen
- Förderinstrument: Bildungsgutschein (vorrangig für gering qualifizierte KUG Bezieher)
ESF-Mittel (i.d.R. für qualifizierte KUG Bezieher)
- Förderhöhe: Bildungsgutschein: 100 % des Zertifizierungspreises
ESF-Mittel: 25-80 % (abhängig von Unternehmensgröße und Art Qualifizierungsmaßnahme)
- Voraussetzung: AZWV zertifizierte Maßnahme und Träger
- Förderung, Beratung, Ausstellung über örtliche Agenturen
- Antragstellung durch Arbeitgeber
III. Förderungen für nicht Erwerbstätige (ALG I und ALG II)
- Ziel: Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von nicht Erwerbstätigen zur Eingliederung in die Berufswelt
- Förderinstrument: Bildungsgutschein
- Förderhöhe: 100 % des Zertifizierungspreises (alle Kosten der Weiterbildungsmaßnahme)
- Voraussetzung: AZWV - zertifizierte Maßnahme und Träger
- Beratung, Ausstellung über örtliche Agenturen (ALG I) und ARGEN (ALG II)
- Antragstellung durch Arbeitsuchenden direkt beim Ansprechpartner der agentur /ARGE
IV. Nützliche Links
www.arbeitsagentur.de
www.kursnet.arbeitsagentur.de
Fördermölichkeiten
www.bildungspraemie.info
www.esf.de
Falls keines der oben genannten Fördermittel greift, kann ein Arbeitgeber für von ihm freigestellte Mitarbeiter den so genannten AEZ (Arbeitgeber-Entgeld-Zuschuss) beantragen. Dieser deckt in der Regel zwischen 30% und 100% aller Kosten, die dem Arbeitgeber durch den Arbeitsausfall seines Mitarbeiters während der Weiterbildung entstehen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Agentur und/oder Beratungsstellen bzw. an unseren EBC*L Repräsentanten Herrn Frank Dages.
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